„Familienunternehmen sind nicht nur die Stütze der deutschen Volkswirtschaft – sie sind die deutsche Volkswirtschaft“:
Von den etwa 3,2 Mio. Unternehmen in Deutschland sind 99 % Familienunternehmen, das heißt Unternehmen, deren Anteile mehrheitlich in den Händen einer oder mehreren Familien liegen. Dabei kommt es weder auf die Rechtsform an noch darauf, ob die Familie ihren Einfluss über die operative Geschäftsführung, über ein Kontrollorgan oder lediglich auf Gesellschafterebene ausübt.
Ausgehend von ihrem volkswirtschaftlichen Stellenwert lassen sich Familienunternehmen strukturell in drei Gruppen einteilen: Die erste Gruppe umfasst die dienstleistungs- und technologieorientierte Gründerszene. Diese Gruppe ist volkswirtschaftlich besonders wichtig, weil sie in besonderem Maße hochkreative Leistungsträger anzieht; für den allgemeinen Arbeitsmarkt ist sie dagegen weniger bedeutsam.
Die zweite Gruppe bilden die größeren Handwerksbetriebe und kleineren gewerblichen Unternehmen. Sie sind überwiegend auf regional begrenzten Märkten tätig, jedoch für den lokalen Arbeitsmarkt von großer Bedeutung.
Besondere Problembereiche dieser Unternehmensgruppe sind die Unternehmensnachfolge, da diese Unternehmen meist auf familieninterne Nachfolger angewiesen sind, sowie die Finanzierung. Sowohl durch Basel II wie auch durch die aktuelle Finanzkrise haben diese Familienunternehmen Schwierigkeiten, die zur Finanzierung erforderlichen Bankkredite zu erhalten.
Die dritte und letzte Gruppe ist die der größeren Familienunternehmen, die – ohne notwendigerweise börsennotiert zu sein – Kapitalmarktreife besitzen oder eine solche anstreben. Diese letztgenannte Gruppe stellt die „Königsklasse“ der deutschen Familienunternehmen dar. Diese Unternehmen wachsen jährlich mit durchschnittlichen Raten von mehr als 10 %. Sie haben in den letzten Jahren etwa 350.000 zusätzliche Arbeitsplätze im Inland geschaffen. Ihr Beitrag zur Innovationsleistung unseres Landes ist besonders beeindruckend.
Familienunternehmen ruhen auf zwei Säulen: Der Familie und dem Unternehmen. Beide Bereiche waren in den letzten Jahrzehnten einem gravierenden Wandel unterworfen. Infolge dessen erfährt das Thema Familienunternehmen in den jüngster Zeit erfreulicherweise auch eine zunehmende wissenschaftliche Beachtung.
Der Lehrstuhl für Privat-, Gesellschafts- und Steuerrecht für Familienunternehmen an der Universität Witten-Herdecke beschäftigt sich insbesondere mit den Bereichen der Unternehmensnachfolge und der optimalen Gestaltung der Gesellschafterstruktur.
Streit ist der größte Wertvernichter im Familienunternehmen. Daher gebührt bei der Ausgestaltung der gesellschaftsvertraglichen Regelungen Instrumentarien der Streitvermeidung und Streitbeseitigung ein besonderes Augenmerk.
Bei der Regelung der Nachfolge ist Kontinuität zwar ein hoher Wert im Familienunternehmen, doch die Bandbreite der Möglichkeiten zur Gestaltung einer Unternehmensnachfolge ist mit den immer heterogenen Lebensentwürfen der Junioren größer geworden.
Ziel ist heute nicht mehr zwingend der Erhalt des ererbten Familienunternehmens, sondern vielmehr die Sicherung des gesamten Familienvermögens für die Unternehmerfamilie. Die Vielfalt der Wege, den Generationswechsel im Familienunternehmen zu gestalten, wissenschaftlich zu erforschen und zu begleiten, ist eine der Kernaufgaben des neuen Lehrstuhls.
Aufgrund der zahlreichen Schnittstellen zu anderen Disziplinen wie Psychologie, Soziologie und Betriebswirtschaftslehre ist der Lehrstuhl für Privat-, Gesellschafts- und Steuerrecht in Familienunternehmen interdisziplinär im WIFU verankert.
Der Lehrstuhl beschäftigt sich mit möglichen Gesellschaftsstrukturen und ihre rechtliche Umsetzung. Hier können zwei Bereiche unterschieden werden.
Gehört der Familie vollständig das Unternehmen, so liegt der Fokus auf der Frage, wie das Verhältnis zwischen Gesellschaft und den Gesellschaftern, also den Familienmitgliedern, sinnvoll aufzubauen ist. Dabei geht es nicht nur um Konfliktvermeidung, sondern auch der Frage wie schon entstandene Konflikte rechtlich lösbar sind.
Gehört das Unternehmen hingegen nicht vollständig den Gesellschaftern, so geht es um die Frage, welche Strukturen sinnvoll sind, dass die Familiengesellschafter ihren Vorstellungen über die strategische Ausrichtung einbringen können.